Geöffnete Berghütten in den Berchtesgadener Alpen
Gastronomiebetriebe dürfen schrittweise öffnen: Seit 18. Mai im Außenbereich wie z.B. Biergärten und Terrassen, ab 25. Mai die Gaststuben. Dabei müssen die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Das gilt auch für Berghütten. Unter welchen Bedingungen Übernachtungen oben am Berg möglich sein werden, ist noch offen.
Eine große Bitte von unserer Seite: Halten auch Sie sich an die geltenden Regeln. Sollte Sie ein Hüttenwirt aufgrund zu hohen Besucherandrangs nicht bewirten können, danken wir für Ihr Verständnis.