Wandern mit Hund

Mit dem Vierbeiner in die Berchtesgadener Berge

Dein Hund liebt Wandern und die Berge genau wie Du! Berchtesgaden bietet Dir und Deinem Hund vielfältige Wandermöglichkeiten. Einfache Spazier- und Wanderwege, aber auch schwierigere Bergtouren, Seen und Wiesen – hier kommt jeder Hund auf seine Kosten, ganz egal, ob klein, groß, gemütlich oder voller Energie.

Wenn Du mit Deinem Hund in den Berchtesgadener Alpen unterwegs bist, gibt es auch einiges zu beachten: Nicht mit jedem Hund kannst Du jede Tour machen. Es ist ein großer Unterschied, ob Du mit einem Dackel oder mit einem Gordon Setter oder Münsterländer losgehst. Du solltest Dich mit Deinem Hund langsam vorantasten und ihn im Berggehen trainieren, damit er trittsicherer wird, schwierige Stellen besser einschätzen kann und lernt, seine Kräfte einzuteilen. Hier findest Du wichtige Tipps und Informationen.

Leinenpflicht im Nationalpark

Der Nationalpark Berchtesgaden besteht zum Schutz der Natur. Wenn Du Dich im Nationalpark Berchtesgaden bewegst, solltest Du das immer im Hinterkopf behalten: Nimm Deinen Müll wieder mit und führe Deinen Hund an der Leine, um die dort lebenden Tiere zu schützen. Halte Deinen Hund auch von Weidetieren auf den Almen fern – aus Neugier oder Angst könnten sie Deinen Hund in Gefahr bringen.

Grundsätzlich ist es wichtig, Deinen Hund gut zu kennen und ihn nur dann frei laufen zu lassen, wenn er zuverlässig gehorcht. Nimm Rücksicht auf Menschen, die Angst vor Hunden haben oder sich unsicher fühlen, auch wenn sich viele Hunde kaum für andere Wanderer interessieren – es sei denn, sie machen gerade Pause mit einer leckeren Brotzeit in der Hand. Die meisten Hunde bewegen sich gerne frei, also ohne Leine. Bist Du außerhalb des Nationalparks auf wenig frequentierten Wegen unterwegs und Dein Hund gehorcht gut, steht seinem Freilauf in der Regel nichts im Weg.

Maulkorbpflicht für Hunde auf den Schiffen am Königssee

Bei der Schifffahrt Königssee gilt eine Maulkorbpflicht für alle Hunde, unabhängig von Rasse und Größe. Ausgenommen davon sind Blindenführ- und Begleithunde.

Kampfhunde werden nicht befördert
Kampfhunde (laut Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992) werden grundsätzlich nicht befördert.

Blindenführ- und Begleithunde
Blindenführ- und Begleithunde werden kostenlos befördert und sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen.

Tipps zum richtigen Verhalten

  • Richtiges Verhalten mit Kühen auf der Alm

  • Verhaltensregeln im Nationalpark

  • Rund ums Wandern