Skipass Berchtesgaden inklusive Watzmann Therme

Gültig an 3 oder 6 Tagen in allen Skigebieten in Berchtesgaden

Unbegrenzter Pistenspaß mit dem Skipass der Region Berchtesgaden: Mit dem gemeinsamen, besonders günstigen 3- und 6-Tages-Skipass genießt Du Skivergnügen auf rund 50 Pistenkilometern - inklusive Eintritt in die Watzmann Therme (einmal vier Stunden ohne Sauna). Der Skipass beinhaltet auch alle Kleinskilifte in der Region. Die Auffahrt auf das Rossfeld ist einmal pro Tag enthalten.

Verbundkarten Skigebiete Berchtesgaden Saison 2025/2026

Die Saisonkarten und die Tageskarten des Seilbahnverbunds Alpenerlebnis Berchtesgaden sind gültig für die Wintersaison von Dezember 2025 bis April 2026 bei den am Seilbahnverbund teilnehmenden Betrieben: Götschen, Hochschwarzeck, Jenner, Obersalzberg, Rossfeld und Zinken. Die Verbundkarten sind erhältlich bei allen Seilbahnbetrieben, deren Kassen geöffnet sind.

Preislisten

  • 3 Tage:
    Erwachsene (ab 18 Jahre): 98,50 €
    Jugendliche (15-17,99 Jahre): 79,50 €
    Kinder (6-14,99 Jahre): 57,00 €

    6 Tage:
    Erwachsene (ab 18 Jahre): 184,50 €
    Jugendliche (15-17,99 Jahre): 154,50 €
    Kinder (6-14,99 Jahre): 107,00 €

  • 3 Tage:
    Erwachsene (ab 18 Jahre): 89,00 €
    Jugendliche (15-17,99 Jahre): 72,00 €
    Kinder (6-14,99 Jahre): 51,50 €

    6 Tage:
    Erwachsene (ab 18 Jahre): 166,50 €
    Jugendliche (15-17,99 Jahre): 139,00 €
    Kinder (6-14,99 Jahre): 96,50 €

  • 3 Tage:
    Erwachsene (ab 18 Jahre): 79,00 €
    Jugendliche (15-17,99 Jahre): 64,00 €
    Kinder (6-14,99 Jahre): 46,00 €

    6 Tage:
    Erwachsene (ab 18 Jahre): 148,00 €
    Jugendliche (15-17,99 Jahre): 124,00 €
    Kinder bis (6-14,99 Jahre): 86,00 €

Wichtige Informationen

Bei der Nutzung der Wintersportkarten Alpenerlebnis Berchtesgaden sind die Beförderungsbedingungen und die AGBs des jeweiligen Seilbahnbetriebs zu beachten. Bei Ereignissen, die von außen einwirken und auch durch äußerste Sorgfalt nicht abgewendet bzw. behoben werden können (höhere Gewalt) und die geeignet sind, die Sicherheit des Fahrbetriebes zu gefährden, muss die Beförderung unterbleiben, bis eine gefahrlose Wiederaufnahme möglich ist. Hierzu zählen beispielsweise Naturkatastrophen, ungewöhnliche Witterungsverhältnisse, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder sonstige unvorhersehbare Umstände.