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Rodelbahn Hintersee
Besonderheit: Vorsicht auf Fußgänger;
herrlicher Aufstieg auf Fußweg durch den Zauberwald mit anschließender Wanderung rund um den Hintersee
Die Ausweisung, Pflege und der Unterhalt der Rodelbahnen gehören in den Aufgabenbereich der jeweiligen Gemeinde. Der Zweckverband Tourismusregion Berchtesgaden-Königssee haftet deshalb nicht für Schäden durch die Benutzung der Rodelbahn.

